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Entwurf zum MLI-Umsetzung-Änderungsgesetz veröffentlicht

DAs “Gesetz zur Änderung des Gesetzes vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung” (kurz: MLI-Umsetzung-Änderungsgesetz) hat einen ersten Schritt genommen und wurde vom BMF in einem Referentenentwurf veröffentlicht. Hiermit wird auf multilateralem Weg die Modifikation von 62 deutschen Steuerabkommen (DBA) vorgenommen.

Das MLI ist Teil der weltweiten Umsetzung der Empfehlungen des BEPS-Projekts zur Verhinderung von offensiver Steuergestaltung und unfairem Steuerwettbewerb. Die Doppelbesteuerungsabkommen mit den beteiligten Nationen werden hierdurch jedoch nicht aufgehoben, sondern nur ergänzt. Das MLI umfasst ca. 40 Artikel zu hybrider Gestaltung, Verhinderung on Abkommensmissbrauch, Betriebsstätteneigenschaft, usw.

Die Modifikationen sind je nach Vertragspartner-Staat auf ganz unterschiedlichen Stufen. Während die Abkommen u.a. mit vielen EU-Staaten, sowie Südkorea und China bereits recht weit sind, und bei Verkündung des Gesetzes in Kraft treten, ist bei anderen Vertragspartnern (z.B. den USA) überhaupt nicht klar, ob diese das MLI am Ende überhaupt unterzeichnen. Wenn man aktuell ein DBA in Anspruch nimmt, dann sollte hier eine zeitnahe Überprüfung stattfinden.