Der Bundestag hat am 26.06. ein Gesetz mit dem Namen “Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” beschlossen. Dieses Gesetz enthält nahezu vollständig die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aufgeführten Maßnahmen. Interessant aus unternehmerischer Sicht sind hierbei insbesondere:
- Wiedereinführung, bzw. Aufstockung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, und Elektrofahrzeuge
- Schrittweise Senkung des Körperschaftssteuersatzes und des Thesaurierungssatzes (ab 2018)
- Ausweitung der Forschungszulage
Interessant ist auch, dass die Senkung der Körperschaftssteuer dann startet (Anfang 2028), wenn die Möglichkeit auf Degressive AfA ausläuft (Ende 2027). Somit soll der Nachteil für jetzt investierende Unternehmen, der naturgemäß in der zweiten Lebenshälfte eines degressiv abgeschriebenen Wirtschaftsguts entsteht abgemildert werden. Die Körperschaftsteuer wird ab 2028 jedes Jahr um ein Prozent sinken. D.h. im Jahr 2028 beträgt der Steuersatz 14%, und im Jahre 2032 dann final nur noch 10%, was dann tatsächlich dazu führen kann den Unternehmensstandort Deutschland international attraktiver zu machen.