Da eine EU-weite, einheitliche Regelung im Bereich der Umsatzsteuer geschaffen wird, werden die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung (§19 UStg) zum 01.01.2025 erhöht. Bei einem Umsatz von weniger als 25.000€ (bis 2024: 22.000€) kann ein Unternehmer als Kleinunternehmer steuerfreie Rechnungen stellen. Außerdem wurde klargestellt, dass Kleinunternehmer auch nach Ablauf der Übergangsfrist nicht verpflichtet werden E-Rechnungen auszustellen.