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Anpassung der Lohnsteuerklassen bei Arbeitnehmern

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die Steuerklassen III und V in das sogenannte Faktorverfahren überführt. Dadurch soll die monatliche Steuerlast gleichmäßiger auf die Ehepartner, bzw. Lebenspartner verteilt werden.

Dies wird i.d.R. dafür sorgen, dass die Person, die in eine Partnerschaft mehr verdient und aktuell bei Wahl des Splitting-Verfahrens (Steuerklassen III und V anstatt IV für beide) monatlich vom Arbeitgeber Netto weniger erhält, während der weniger verdienende Partner etwas mehr Netto auf das Konto überwiesen bekommt. Diese Änderung soll zum Jahr 2030 eingeführt werden.